Nimmt man beim Immobilienverkauf die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch, entstehen Vermittlungskosten. Der Makler hilft dem Verkäufer, einen geeigneten Käufer zu finden, oder er hilft einem Käufer bei der Suche nach seiner Traumimmobilie. Im Regelfall sind Käufer und Verkäufer dann zur Zahlung einer Provision verpflichtet, wenn einen gültigen Kaufvertrag vermittelt, oder dieser notariell beglaubigt wurde. Zudem gibt es abweichende gesetzliche Regelungen, die auch einen einseitigen Provisionsanspruch regeln. Mit dem Makler kann auch ein festes Honorar vereinbart werden.