Es gibt 3 Wörter in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben E beginnen.
E
Eigentümergesellschaft
- 1. Als Eigentümergesellschaft oder auch Gemeinschaft wird die Gemeinschaft aller Eigentümer von einer Eigentumswohnung oder einer Immobilie bezeichnet. Damit eine langfristige Funktionalität gewährleistet werden kann bedarf es einer professionellen Verwaltung. Die Aufgabe der Hausverwaltung kann von einem Eigentümer übernommen werden. Häufig werden dafür aber Dienstleister in Anspruch genommen. Die Hausverwaltung hält auch die sogenannten Eigentümerversammlungen ab. Diese sind in der Regel einmal im Jahr. Hier werden Tagesordnungspunkte erstellt, über welche die Gemeinschaft abstimmt. Diese WEG-Protokolle sind für den Verkauf eines Hauses ein wichtiges Dokument.
Energieausweis
- 2. Der Energieausweis ist bei einem Immobilienkauf ein wichtiges Dokument. Er enthält Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Ein Energieausweis ist seit 2009 bei allen Verkäufen von Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Wird eine Immobilie verkauft oder vermietet, so muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben werden.
Exposé
- 3. Als Exposé bezeichnet man in der Immobilienbranche die Beschreibung einer Immobilie oder eines Grundstücks zwecks Vermietung oder Verkauf. Angefertigt vom Vermieter/Verkäufer, dem beauftragten Makler, einem Architekten oder einem Kreditinstitut. Darin enthalten sind neben Fotos der Immobilie auch wichtige Informationen wie die Lage, der Zustand, die Ausstattung, das Baujahr sowie Größe und Preis. Seit Mai 2014 auch der Energieverbrauchsausweis, denn dies wurde vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Ein Exposé verwendet man, um potentiellen Interessenten wichtige Informationen vorab zusammengefasst zu präsentieren. Ob ein Exposé in Papierform ausgehändigt wird, direkt online im Internet auf den einschlägigen Seiten angesehen werden kann oder aber per Mausklick über einen Link mit dem Makler/Verkäufer/Vermieter/Architekt/Kreditinstitut bereitgestellt wird, bleibt der beauftragten Person überlassen.