Es gibt 3 Wörter in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
S
Sondereigentum
- 1. Sondereigentum ist Teil des Wohnungseigentums. Es umfasst alle Teile eines Gebäudes und Grundstücks, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehören. Welche Teile das Sondereigentum umfasst, wird in der Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung geregelt. Sondereigentum muss nicht zwingend zusammenhängend bestehen. Neben Wohnräumen können auch Kellerräume, Grundstücksabschnitte, Garagen oder Mansarden zum Sondereigentum gezählt werden. Die rechtliche Grundlage für das Sondereigentum liefert Paragraf 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Sondernutzungsrecht
- 2. Das Sondernutzungsrecht ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Befugnis, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind von der (Mit-)Nutzung ausgeschlossen. Dem Sondernutzungsberechtigten können auch die Erträge zustehen, die gegebenenfalls aus dem Gegenstand des Sondernutzungsrechts fließen. Sondernutzungsrechte werden in der Regel an Gegenständen begründet, an denen die Begründung von Sondereigentum nicht möglich ist (z. B. an Flächen im Garten oder an offenen Stellplätzen).
Spekulationsfrist
- 3. Möchte man eine Immobilie verkaufen, so muss man die so genannte Spekulationsfrist beachten. Veräußert man nämlich innerhalb dieser Frist seine Eigentumswohnung oder sein Haus, so ist man dazu verpflichtet eine Spekulationssteuer zu zahlen. Möchte man also einen hohen Steuersatz vermeiden, so sollte man seine Immobilie also erst nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen. Gerne beraten wir von ImmoFerreira Sie auch näher dazu, um das perfekte Verkaufsdatum für Ihr Objekt zu finden.