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K

Kaufvertrag

  • Ein Vertrag, der einen Eigentumswechsel an einer Sache oder einem Recht zum Ziel hat, ist ein Kaufvertrag. Dieser Wechsel erfolgt entgeltlich, meist in Form einer zuvor vereinbarten Geldsumme. Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Eine Ausnahme besteht bei dem Verkauf von Immobilien. Hierbei bedarf es einer notariellen Beurkundung der angestrebten Eigentumsübertragung. Wir bereiten für Sie alle nötigen Unterlagen vor und sendet diese an den zuständigen Notar.